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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39171
OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2020,39171)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.2020 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2020,39171)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 2020 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2020,39171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 254; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675e Abs. 4; BGB § 675j Abs. 1; BGB § 675u S. 2 ; BGB § 675v Abs. 3 Nr. 2; BGB § 676c Nr. 1
    Voraussetzungen der Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung aufgrund eines gefälschten Überweisungsträgers

  • RA Kotz

    Zahlungsdienstleister - nicht autorisierte Zahlung aufgrund eines gefälschten Überweisungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstnutzers bei nicht autorisierter Zahlung aufgrund eines gefälschten Überweisungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierter Zahlung aufgrund eines ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fälschungsrisiko bei Überweisungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrug durch gefälschte Banküberweisungen - Geld zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 224/15

    Überweisungsauftrag durch Telefax mit gefälschter Unterschrift

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
    Der Zahler hat aber - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht nur dann einen Anspruch auf Auszahlung des zu Unrecht belasteten Betrages, wenn die Kontobeziehung inzwischen unter Ausgleich des Saldos aufgelöst worden ist, sondern auch, wenn das Konto ohne die Rückbuchung einen Habensaldo aufweist bzw. eine nicht ausgeschöpfte Kreditlinie besteht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 224/15 -, Rn. 13 f., juris; MüKoBGB/Zetzsche, 8. Aufl. 2020, § 675u Rn. 23; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl. 2020, § 675u Rn. 5; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl. 2020, § 675u Abs. 1 BGB Rn. 15); Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl. 2013, § 675u BGB Rn. 44).

    Es verbietet sich daher, über die Regelung des § 676c Nr. 1 BGB die gesetzliche Risikoverteilung zu unterlaufen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 224/15 -, Rn. 16, juris; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl 2020, § 676c Rn. 2; Staudinger/Omlor (2020) BGB § 675u, Rn. 33; BeckOK BGB/Schmalenbach, 55. Ed. 1.8.2020, BGB § 676c Rn. 4; BeckOGK/Köndgen, Stand: 1.6.2020, § 676c Rn. 25; Langenbucher/ Bliesener/Spindler/Herresthal, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl. 2020, BGB § 676c Abs. 1 Rn. 4; Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 675u BGB (Stand: 01.02.2020), Rn. 5).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
    Geht man davon aus, dass die beleggebundene Überweisung ein Zahlungsinstrument im o.g. Sinne darstellt, so scheidet ein Rückgriff auf § 280 Abs. 1 BGB nach allgemeiner Auffassung von vornherein aus, weil die Haftung des Zahlers insoweit seit Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie vorrangig und abschließend in § 675v BGB geregelt ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11 -, Rn. 19, juris; MüKoBGB/Zetzsche, 8. Aufl. 2020, § 675v Rn. 8 m.w.N.; Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl 2013, § 675v Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
    Selbst wenn man annehmen wollte, dass es dem Zahlungsdienstleister im Einzelfall möglich ist, darzulegen und zu beweisen, dass es sich um ein außerhalb seines Einflussbereichs liegendes und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis handelte, welches zu der Durchführung der nicht autorisierten Überweisung führte (so: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 5 U 290/18 -, juris, Rn. 45ff.; MüKoBGB/Zetzsche, 8. Aufl. 2020, BGB § 676c Rn. 11), läge im vorliegenden Fall nach dem eigenen Vortrag der Beklagten in der Fälschung des Überweisungsauftrags kein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis.
  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 31/15

    Rechte einer Bank bei Bekanntgabe der Kontodaten und der PIN durch einen für das

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
    Auch wenn die unmittelbare Anwendung des § 254 BGB auf den verschuldensunabhängigen Erstattungsanspruch aus § 675u BGB fraglich erscheint, kann ein eigenes (Mit-)Verschulden des Kunden diesem Anspruch entgegengehalten werden, wenn dem Zahlungsdienstleister seinerseits ein Schadensersatzanspruch insbesondere aus § 675v BGB zusteht, mit dem - wie hier von der Beklagten hilfsweise geltend gemacht - die Aufrechnung erklärt werden kann (so Staudinger/Omlor, a.a.O.) bzw. über den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) geltend gemacht werden kann (so: OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2015 - I-31 U 31/15 -, Rn. 2, juris).
  • EuGH, 09.04.2014 - C-616/11

    Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
    Nach einer auf die Rechtsprechung des EuGH zur Zahlungsdiensterichtlinie gestützten Auffassung ist die Vereinbarung, dass Überweisungsaufträge - wie hier - durch die Verwendung von Überweisungsbelegen mit Unterschrift erteilt werden, die wiederum mit beim Kreditinstitut hinterlegten Unterschriftsproben abgeglichen werden können, als personalisiertes Sicherheitsmerkmal und damit als Zahlungsinstrument einzustufen (vgl. zu Art. 4 Nr. 23 der Richtlinie 2007/64: EuGH, Urteil vom 9. April 2014 - C-616/11 -, Rn. 44, juris; Baumbach/Hefermehl/Casper, Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht des Zahlungsverkehrs, 24. Aufl. 2020, ZahlungsVerkehrsR Rn. 180; MüKoBGB/Zetzsche, 8. Aufl. 2020, § 675v Rn. 17, Zahrte, Haftungsverteilung im Zahlungsdiensterecht beim CEO-Fraud, BKR 2019, 126, 130).
  • BGH, 05.03.2024 - XI ZR 107/22

    Die nicht autorisierte Zahlung - und die Beweislast

    Weist allerdings - wie vorliegend - das Konto des Zahlers auch ohne die Wiedergutschrift der nicht autorisierten Zahlungen einen Habensaldo auf, kann der Kontoinhaber direkt die Auszahlung des zu Unrecht belasteten Betrages verlangen (OLG Frankfurt am Main, BKR 2017, 526 Rn. 14; OLG Dresden, Urteil vom 21. Juni 2018 - 8 U 1586/17, juris Rn. 35; OLG Celle, BKR 2021, 114 Rn. 17; OLG Stuttgart, WM 2023, 875, 876; BeckOK BGB/Schmalenbach, 68. Edition, Stand: 01.11.2023, § 675u Rn. 5; Grüneberg/Grüneberg, aaO, § 675u Rn. 5; Erman/Graf von Westphalen, BGB, 17. Aufl., § 675u Rn. 9; BeckOGK/M. Zimmermann, Stand: 01.11.2023, BGB § 675u Rn. 25; Nobbe, aaO, § 675u Rn. 50; s. auch Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZIP 2022, 2272 Rn. 7).
  • LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23

    Sparkasse muss Kunden nach Phishing-Angriff per Call-ID Spoofing gemäß § 675u BGB

    Die Beklagte befand sich mit der gemäß § 675u Sätze 2, 3 BGB "unverzüglich" geschuldeten Erstattung in Verzug (vgl. OLG Celle Hinweisbeschluss v. 17.11.2020 - 3 U 122/20, BeckRS 2020, 33608 Rn. 44 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2022 - 17 U 823/20

    Rückzahlungsansprüche eines Bankkunden wegen angeblich nicht autorisierter

    Der Zahler hat aber in Verbindung mit dem bestehenden Girovertrag einen Anspruch auf Auszahlung des zu Unrecht belasteten Betrages, wenn das Girokonto auch ohne Rückbuchung einen Habensaldo aufweist oder eine nicht ausgeschöpfte Kreditlinie besteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 224/15 -, juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 U 122/20 -, juris Rn. 19; MünchKommBGB/Zetzsche, 8. Aufl. 2020, § 675u Rn. 19; Grüneberg/Sprau, BGB, 81. Aufl., § 675u Rn. 5).
  • OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21

    Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer

    Einer Haftung der Antragsgegnerin nach § 675u S. 2 BGB auf Rückerstattung der aufgrund dieser Abhebungen abgebuchten EUR 822, 08 stünde nicht entgegen, dass - wie die Antragsgegnerin geltend macht - ihr eine Fälschung der Unterschriften nicht erkennbar gewesen sein sollte: Die Haftung nach § 675u S. 2 BGB setzt kein Verschulden voraus und auf einen Haftungsausschluss nach § 676c Nr. 1 BGB könnte sich die Antragsgegnerin auch bei einer nicht erkennbaren Unterschriftenfälschung nicht berufen, weil es sich hierbei nicht um ein unvorhersehbares Ereignis handelte (siehe BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 20, WM 2021, 174; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2020 - 3 U 122/20, juris Rn. 25, BKR 2021, 114; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2017 - 1 U 224/15, juris Rn. 16, ZIP 2017, 1559).
  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein

    Soweit das Berufungsgericht angenommen hat, der Erstattungsanspruch nach § 675u Satz 2 BGB sei auf Auszahlung anstelle Wiedergutschrift gerichtet, können die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch dieses Inhalts in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2017, 1329 Rn. 12; OLG Celle, BKR 2021, 114 Rn. 17; Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675u Rn. 52; Grüneberg/Sprau, BGB, 81. Aufl., § 675u Rn. 5; MünchKommBGB/Zetzsche, 8. Aufl., § 675u Rn. 23), zugunsten der Revision unterstellt werden.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2023 - 9 U 200/22

    Zahlungsdienste: Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Pflichtverletzungen

    Zum anderen kann der Zahler nach seiner Wahl auch die Auszahlung nach allgemeinen Grundsätzen auf Basis der Kontoabrede begehren, wenn im Zeitpunkt des Auszahlungsverlangens auf dem Konto ein Habensaldo oder eine nicht ausgeschöpfte Kreditlinie bestehen (allg.A., vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2017 - 1 U 224/15, BKR 2017, 526 Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2020 - 3 U 122/20, BeckRS 2020, 33608 Rn. 17; MüKo-BGB/´Zetzsche, 9. Aufl. 2023, § 675u BGB Rn. 23; jurisPK-BGB/Schwintowski, 9. Aufl. 2020 Stand 08.09.2022, § 675u BGB Rn. 15.1; Herresthal, in: Langenbucher/Bliesene/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl. 2020, § 675u BGB Rn. 14; BeckOGK-BGB/Zimmermann, Stand 01.01.2023, § 675u BGB Rn. 2).
  • AG Bonn, 28.06.2022 - 116 C 44/21

    Postbank unterliegt und wird zu EUR 3.950,00.- in einem Betrugsfall mit Karte

    Auch wenn die unmittelbare Anwendung des § 254 BGB auf den verschuldensunabhängigen Erstattungsanspruch aus § 675u BGB fraglich erscheint, kann ein Mitverschulden des Kunden diesem Anspruch entgegengehalten werden, wenn dem Zahlungsdienstleister seinerseits ein Schadensersatzanspruch, insbesondere aus § 675v BGB, zusteht, mit dem die Aufrechnung erklärt werden kann beziehungsweise über den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, § 242 BGB, geltend gemacht werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2020 - 3 U 122/20, Rn. 27, juris).

    (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2017 - 1 U 224/15, Rn. 14, juris; OLG Celle Beschluss vom 17.11.2020 - 3 U 122/20, Rn. 19, juris).

  • OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Auszahlung ist geboten, wenn der Nutzer beim Dienstleister kein Zahlungskonto unterhält (Zetzsche in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., § 675u Rz. 19), insbesondere falls die Kontobeziehung zwischenzeitlich aufgelöst wurde (OLG Celle, Beschluss v. 17.11.2020, Az. 3 U 122/20, juris Rz. 19; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 11.05.2017, Az. 1 U 224/15, juris Rz. 14; LG Darmstadt, Urteil v. 28.08.2014, Az. 28 O 36/14, juris Rz. 26; Zimmermann in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.09.2022, § 675u BGB Rz. 25; Schmalenbach in: BeckOK BGB, 63. Ed., Stand: 01.08.2022, § 675u Rz. 5).
  • OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Auszahlung ist geboten, wenn der Nutzer beim Dienstleister kein Zahlungskonto unterhält (Zetzsche in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 675 u Rz. 19), insbesondere falls die Kontobeziehung zwischenzeitlich aufgelöst wurde (OLG Celle, Beschluss v. 17.11.2020, Az. 3 U 122/20, juris Rz. 19; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 11.05.2017, Az. 1 U 224/15, juris Rz. 14; LG Darmstadt, Urteil v. 28.08.2014, Az. 28 O 36/14, juris Rz. 26; Zimmermann in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.06.2023, § 675u BGB Rz. 25; Schmalenbach in: BeckOK BGB, 67. Ed., Stand: 01.08.2023, § 675u Rz. 5; Sprau in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 675u Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40579
OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,40579)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,40579)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,40579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19

    Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, der Auskunftsausspruch der pflichtteilsberechtigten Kläger nach § 2314 BGB sei nicht durch Erfüllung erloschen, da das vorgelegte Verzeichnis "nicht in jeder Hinsicht erfüllungstauglich" gewesen sei; dabei bestimme sich unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien, ob eine einen Ergänzungsanspruch auslösende Unvollständigkeit oder eine einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auslösende Unrichtigkeit vorliege (OLG Hamm B.v.16.3.2020 - 5 W 19/20, juris; OLG Düsseldorf, B.v.10.09.2019 - 7 W 29/19, juris); nach diesen Vorgaben sei das Nachlassverzeichnis vom 02.04.2020 im Hinblick auf die Auskünfte zum Hausrat, Inventar und die persönliche Habe des Erblassers nicht erfüllungstauglich, weil es als nahezu ausgeschlossen erscheine, dass der Erblasser neben einer Briefmarkensammlung über nahezu keine werthaltigen persönlichen Gegenstände verfügt habe, und Auskünfte über Inventar und Zubehör der Grundstücke gänzlich fehlten; auch habe der Notar nicht auf die Inaugenscheinnahme der Grundstücke verzichten dürfen, ohne darzulegen, welche Ermittlungen er mit Blick auf deren Verhältnisse insofern für geboten erachtet und danach angestellt habe; ferner sei das Verzeichnis mit Blick auf etwaige Pflicht- und Anstandsschenkungen unvollständig, indem es offenlasse, ob der Erblasser anlässlich von Geburtstagen oder kalendarischen Festen Zuwendungen getätigt habe; derartige Informationen seien indes nötig, um dem Pflichtteilsberechtigten Grundlagen für die rechtliche Bewertung und die Anspruchshöhe in die Hand zu geben; im übrigen bleibe unklar, welche Ermittlungen der Notar im Hinblick auf entsprechende Schenkungen entfaltet habe;.

    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH ZEV 2019, 81 ff; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 ff).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH ZEV 2019, 81 ff; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 ff).
  • BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Da der Nachlass mit den Wertermittlungskosten beschwert wird (§ 2314 Abs. 2 BGB), kann der Wertermittlungsanspruch nicht auf einen bloßen Verdacht hin zugesprochen werden (BGH NJW 2019, 234 ff; OLG Koblenz FamRZ 2013, 1247 ff).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Der Nachweis einer gemischten Schenkung soll allerdings nach teilweise vertretener Rechtsauffassung (Bamberger/Roth/Mayer BGB § 2314 Rz. 29 m.w.N.) bereits im Wege einer groben Überschlagsrechnung geführt und auf ihrer Grundlage eine genaue Wertermittlung verlangt werden können (zum ganzen vgl. Senatsurteil vom 03.07.2020 - 3 U 38/19).
  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11

    Rechtsnatur der Übertragung von Anteilen einer mit der Verwaltung von Vermögen

  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11

    Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91

    Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 7 W 100/07

    Anforderungen an die Erfüllung des Auskunftsanspruchs des

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 16/51
  • OLG Frankfurt, 06.10.2023 - 14 W 41/23

    Zwangsgeld für unvollständiges Nachlassverzeichnis

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 109/17 -, Rn. 32, juris) Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. August 2021 - 3 U 122/20 -, Rn. 21, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27.7.2016 - 17 W 266/16 -, Rn. 15, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.04.2021 - 3 U 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59232
OLG Hamburg, 08.04.2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,59232)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,59232)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. April 2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,59232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 6 Abs 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 HeilMWerbG
    Zulässigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit vergleichender Bezugnahme auf Wettbewerbsprodukt

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 8 ; HWG § 3
    1. Beschränkt sich die werbliche Darstellung der pharmakokionetischen Eigenschaften eines Arzneimittels nicht darauf, das Wirkprinzip des Mittels zu beschreiben, sondern geht sie durch die vergleichende Bezugnahme auf die pharmakokinetischen Eigenschaften eines ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 8 ; HWG § 3
    Irreführende Werbeangabe über pharmakokinetische Eigenschaften eines Arzneimittels Arzneimittel zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration Vergleichende Bezugnahme auf die pharmakokinetischen Eigenschaften eines Wettbewerbspräparates Zwölffach höhere ...

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